Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01.01.2025 auch im Landkreis Haßberge die Möglichkeit besteht, bauaufsichtliche Anträge digital einzureichen.
Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, die nach vorgenommener Registrierung über das BayernPortal entsprechende digitale Anträge mittels Online-Assistenten hochladen können. Nähere Informationen hierzu finden sich in den FAQ zum digitalen Bauantrag.
Bitte beachten Sie, dass sich mit der Einführung des digitalen Verfahrens auch das bisherige Einreichungsverfahren ändert. Ab 01.01.2025 müssen nahezu alle Anträge direkt im Landratsamt Haßberge eingereicht werden.
Die Gemeindeverwaltungen werden nach Eingang des digitalen Antrags seitens des Landratsamtes Haßberge informiert und beteiligt, um über das gemeindliche Einvernehmen zum jeweiligen Bauantrag zu entscheiden.
Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zur Verfügung, aus welcher Sie entnehmen können, welche Anträge zukünftig an welcher Stelle einzureichen sind.
Baurecht
Antragsart |
Digital einreichen bei |
Papier einreichen bei |
Bauanträge (Art. 64 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Vorbescheid (Art. 71 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Isolierte Abweichungen von der BayBO und sonstiger auf Grund der BayBO erlassener Vorschriften |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Verlängerung Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Verlängerung Vorbescheid (Art. 71 Satz 3 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
Bezeichnung |
Digital einreichen bei |
Papier einreichen bei |
Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Anzeige Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Anzeige Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde und LRA |
Kriterienkatalog (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V.m Anlage 2 BauVorlV) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Abgrabungsrecht
Antragsart |
Digital einreichen bei |
Papier einreichen bei |
Abgrabungsanträge (Art. 7 BayAbgrG) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG) |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
AbgrabungsVorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Beginnsanzeige Abgrabung (Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG) |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Diese und weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter www.hassberge.de/digitaler-bauantrag
Bei Fragen zur Antragsstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter in den gemeindlichen Bauämtern sowie im Landratsamt Haßberge gerne zur Verfügung.
Landratsamt Haßberge