Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2025 auch digital möglich

 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01.01.2025 auch im Landkreis Haßberge die Möglichkeit besteht, bauaufsichtliche Anträge digital einzureichen.

 Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, die nach vorgenommener Registrierung über das BayernPortal entsprechende digitale Anträge mittels Online-Assistenten hochladen können. Nähere Informationen hierzu finden sich in den FAQ zum digitalen Bauantrag.

Bitte beachten Sie, dass sich mit der Einführung des digitalen Verfahrens auch das bisherige Einreichungsverfahren ändert. Ab 01.01.2025 müssen nahezu alle Anträge direkt im Landratsamt Haßberge eingereicht werden.

Die Gemeindeverwaltungen werden nach Eingang des digitalen Antrags seitens des Landratsamtes Haßberge informiert und beteiligt, um über das gemeindliche Einvernehmen zum jeweiligen Bauantrag zu entscheiden.

 Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zur Verfügung, aus welcher Sie entnehmen können, welche Anträge zukünftig an welcher Stelle einzureichen sind.

Baurecht

Antragsart

Digital

einreichen bei

Papier

einreichen bei

Bauanträge (Art. 64 BayBO)

LRA über Bayernportal

LRA

Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)

LRA über Bayernportal

Gemeinde

Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)

LRA über Bayernportal

LRA

Vorbescheid (Art. 71 BayBO)

LRA über Bayernportal

LRA

Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)

LRA über Bayernportal

Gemeinde

Isolierte Abweichungen von der BayBO und sonstiger auf Grund der BayBO erlassener Vorschriften

LRA über Bayernportal

LRA

Verlängerung Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)

LRA über Bayernportal

LRA

Verlängerung Vorbescheid (Art. 71 Satz 3 BayBO)

LRA über Bayernportal

LRA

 

 

 

Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren

Bezeichnung

Digital

einreichen bei

Papier

einreichen bei

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO)

LRA über Bayernportal

LRA

Anzeige Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)

LRA über Bayernportal

LRA

Anzeige Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)

LRA über Bayernportal

Gemeinde und LRA

Kriterienkatalog (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V.m Anlage 2 BauVorlV)

LRA über Bayernportal

LRA

 

 

Abgrabungsrecht

Antragsart

Digital

einreichen bei

Papier

einreichen bei

Abgrabungsanträge (Art. 7 BayAbgrG)

LRA über Bayernportal

LRA

Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)

LRA über Bayernportal

Gemeinde

Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)

LRA über Bayernportal

LRA

Abgrabungs­Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)

LRA über Bayernportal

LRA

Beginnsanzeige Abgrabung (Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG)

LRA über Bayernportal

LRA

 

Diese und weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter www.hassberge.de/digitaler-bauantrag

Bei Fragen zur Antragsstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter in den gemeindlichen Bauämtern sowie im Landratsamt Haßberge gerne zur Verfügung.

Landratsamt Haßberge