Einführung des digitalen Gaststättenantrags
Das Landratsamt Haßberge arbeitet derzeit verstärkt an der Herausgabe von Onlineanträgen.
Dies hat zur Folge, dass auch das bislang langjährig verwendete und bekannte Gaststättenantragsverfahren gemäß §2 und §9 GastG vollständig digital abgebildet wurde und nun zur Veröffentlichung bereitgestellt wird.
Es folgt somit weiterhin der Antragseingang, nach Bearbeitung des Gaststättenantrags durch den Gewerbetreibenden, direkt bei der Gemeinde, in welcher der Gaststättenbetrieb ansässig ist.
Der Onlineantrag kann über folgenden Link geöffnet werden
Link
Der digitale Antrag ist nun als vorrangiges Dokument zu betrachten. Natürlich werden aber auch, gerade zu Beginn der Umstellung, die Papieranträge weiterhin den Bürgern*innen zur Verfügung stehen. Sollte ein Bürger nicht über die notwendige technische Ausstattung und Kenntnisse verfügen, kann dieser als Antragsformular in Papierform überreicht werden.
Das neue Antragsverfahren gilt ab sofort.