Rathaus aufgrund von EDV-Arbeiten geschlossen

 

Das gesamte Rathaus ist aufgrund einer notwendigen Serverumstellung vom 05.10.2026 bis einschließlich 07.10.2026 geschlossen.

Während der Umstellung können wir nicht auf unsere Fachprogramme und Daten zugreifen, Zudem wirkt sich die Serverumstellung auch auf unsere Telefonanlage aus, weshalb wir telefonisch nicht erreichbar sind.

In dringenden, nicht aufschiebbaren Fällen kontaktieren sie bitte unsere 1. Bürgermeisterin Heidi Müller-Gärtner unter der Rufnummer: 0151/70605059.

Ab Donnerstag, den 08.10.2026 sind wir wieder wie gewohnt für sie erreichbar.

Vielen Dank für ihr Verständnis.

Herzlich Willkommen auf den Internet-Seiten des Marktes Maroldsweisach

Aktueller Service rund um die Uhr und das auch noch 7 Tage in der Woche. Das Internet macht's möglich. Sie können nunmehr zu jeder Tages- und Nachtzeit Informationen und Wissenswertes über unsere Marktgemeinde abrufen.

 

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Aktuelle Themen aus Maroldsweisach

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Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses für Bau, Energie und Umwelt am 02.10.2026

Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses für Bau, Energie und Umwelt …mehr

Wichtiger Hinweis zur Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, - ummeldung oder - abmeldung)

Zur Erstellung Ihrer Gewerbeanzeige nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) können Sie ganz einfach und kostenfrei die Formulare, die über das BayernPortal oder über die Webseite der Gemeinde zur Verfügung stehenden Formulare bzw. Online-Services nutzen.

Für die Übermittlung der Gewerbeanzeige auf elektronischem oder postalischem Wege fallen keine Gebühren an (lediglich ggf. Versandkosten im Falle der Übermittlung auf postalischem Wege). Gebühren werden von der Gemeinde nur für die eigentliche Gewerbeanzeige erhoben. Informationen über die Höhe dieser Gebühren finden Sie auf der Webseite der Gemeinde oder können telefonisch/vor Ort erfragt werden. 

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige der zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.  …mehr

Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachung - Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS)

Bekanntmachung dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach(BGS-EWS) Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 28.10.2025 die dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maro …mehr
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Amtliche Bekanntmachung - Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-WAS)

 Bekanntmachung erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-WAS) Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 28.10.2025 die erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Marold …mehr
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Amtliche Bekanntmachung - Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung vorh. Bausubstanz

Förderprogramm für Investitionenzur Nutzung vorhandener Bausubstanz   Der Markt Maroldsweisach gewährt für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz Zuwendungen, um leerstehende Gebäude zu revitalisieren. Damit soll eine Abwanderung in die Siedlungsgebiete und eine Verödung der …mehr
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Amtliche Bekanntmachung - Förderprogramm für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien

Förderprogrammfür den Erwerb von Grundstücken und Immobilien  Der Markt Maroldsweisach gewährt für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien Zuwendungen, um Familien im Marktgemeindegebiet anzusiedeln. Damit soll der Zug gefördert, eine Abwanderung von Familien verhindert und der Grundstücksmarkt w …mehr
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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). …mehr